Datenschutz in der Arbeitnehmervertretung

Als Betriebsrat oder Personalrat Vorbild beim Datenschutz sein – der Betriebsrat oder Personalrat als Verantwortlicher?

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Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU ist seit Ende Mai 2018 verbindliche Vorschrift. Ergänzend ist ein neu gefasstes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Spätestens seitdem ist es notwendig, sich auch als Arbeitnehmervertretung darum zu kümmern, dass im eigenen Gremium die Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden. Als Betriebsrat bzw. Personalrat haben Sie in erheblichem Umfang mit personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern und auch von Bewerbern zu tun, und Sie sollten vorbildlich dabei sein, diese Daten vor einer falschen oder unzulässigen Nutzung zu schützen. Deshalb ist Datenschutz im Betriebsrat bzw. Personalrat ein Thema, dem sich die Arbeitnehmervertretung unbedingt mit Sorgfalt widmen sollte.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann Sie dabei allenfalls als Berater unterstützen – eine kontrollierende oder gar bestimmende Funktion hat er gegenüber der Arbeitnehmervertretung nicht. Deshalb müssen Sie im Gremium selbst dafür sorgen, dass der gesetzlich gebotene Umgang mit personenbezogenen Daten gewährleistet wird.

Datenschutz-DSGVO

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder Personalrat

  • Sie wissen, welche Datenschutzbestimmungen für Sie als Arbeitnehmervertretung gelten
  • Sie kennen den aktuellen Stand der Diskussion und der Rechtsprechung hinsichtlich der Rolle einer Arbeitnehmervertretung beim Datenschutz (Verantwortlicher oder nicht?)
  • Sie kennen die wesentlichen Vorschriften der DSGVO und des BDSG
  • Sie wissen, wie Sie im Betriebsrat bzw. Personalrat sicherstellen können, dass datenschutzkonform mit diesen Daten gearbeitet wird

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Wer sollte dieses Seminar bzw. Webinar besuchen

Grundsätzlich sind alle Mitglieder des Betriebsrats bzw. Personalrats verpflichtet, die Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten, da alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung regelmäßig mit personenbezogenen Daten sowohl von Arbeitnehmern als auch von Bewerbern arbeiten. Deshalb ist der Besuch dieses Seminars prinzipiell für alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung erforderlich. In der Praxis wird der Betriebsrat bzw. Personalrat einige Mitglieder – z. B. aus einem ggf. gebildeten EDV-/IT-Ausschuss – damit beauftragen, sich um die Einhaltung des Datenschutzes im eigenen Gremium zu kümmern. Daher ist zumindest für diesen Personenkreis der Besuch dieses Seminars erforderlich i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze.

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Seminarinhalt

Überblick über die wesentlichen Bestimmungen zum Datenschutz und Anwendung in der Arbeitnehmervertretung
  • Begriffe aus dem Datenschutz
  • Ist die Arbeitnehmervertretung „Verantwortlicher“?
  • Was wären die Konsequenzen, wenn die Arbeitnehmervertretung Verantwortlicher wäre?
  • Grundsätze des Datenschutzes
  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
  • Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit
  • Erlaubnistatbestände aus dem BetrVG bzw. PersVG und dem BDSG
  • Zweckbestimmung
  • Grenzen zulässiger Zwecke
  • Datenminimierung
  • Sicherstellung der Richtigkeit
  • Begrenzung der Verarbeitungs- bzw. Speicherdauer
  • Sicherstellung der Integrität und Vertraulichkeit
Praktische Folgen für die Arbeit in der Arbeitnehmervertretung
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Regeln zur Archivierung und Löschfristen
  • Technische Maßnahmen zum Schutz der Daten
  • Pflichten bei einem „Datenleck“
  • Datenschutzrichtlinie oder Geschäftsordnung im Betriebsrat bzw. Personalrat
  • Gemeinsame Verantwortung mit dem Arbeitgeber und Vereinbarung über den Datenschutz in der Arbeitnehmervertretung
  • Datenschutzbeauftragter der Arbeitnehmervertretung
  • Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen den Datenschutz durch einzelne Mitglieder oder das gesamte Gremium

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Download

Infos zum Download

PDF-Datei dieser Seminarbeschreibung zum Ausdrucken

Zu diesem Seminar haben wir Auszüge aus dem Begleitmaterial für Sie zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.

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Erfahren Sie mehr

Weitere Info
Auf unserer Website „Beratung für Betriebs- und Personalräte“ haben wir weitere Informationen zu diesem Thema für Sie bereitgestellt.

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Referenten

Erfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

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Wichtige Informationen für ein klimaschonendes Online-Seminar

Maximale Teilnehmerzahl: 12 Seminargäste – kleine Gruppen für Einfach gute Seminare!
Seminardauer: 9 Stunden Seminar an drei Tagen – genügend Zeit zum Lernen für Einfach gute Seminare!
Teilnahmegebühr: 522 EUR1
Ab zwei Seminargästen2: 495,90 EUR1
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1 Zzgl. Umsatzsteuer
2 Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Seminargäste aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.

Sonderaktion!

Ein besonderes Angebot für alle Online-Seminare: Mit jedem weiteren Seminargast aus dem selben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr für alle Seminargäste dieses Betriebes um weitere 5% bis auf maximal 25%, also:

sechs Seminargäste: 391,50 EUR: 25% Rabatt!
fünf Seminargäste: 417,60 EUR: 20% Rabatt!
vier Seminargäste: 443,70 EUR: 15% Rabatt!
drei Seminargäste: 469,80 EUR: 10% Rabatt!
zwei Seminargäste: 495,90 EUR: 5% Rabatt!

Ab sieben Teilnehmern aus einem Betrieb oder Unternehmen richten wir einen Seminartermin zum attraktiven Festpreis speziell für die Teilnehmer Ihres Gremiums ein – wir machen Ihnen gerne und sofort ein Angebot!

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Termine

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Seminarablauf für Online-Seminare

Vormittagsseminar – an jedem Seminartag:

1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr

Nachmittagsseminar – an jedem Seminartag:

1. Seminarblock: 13:30 bis 14:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
2. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
3. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr

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Wichtige Informationen

Maximale Teilnehmerzahl: 16 Seminargäste – kleine Gruppen für Einfach gute Seminare!
Seminardauer: 13,25 Stunden Seminar an drei Tagen – genügend Zeit zum Lernen für Einfach gute Seminare!
Zufriedenheits-Note unserer Kunden1: 1,10 (entsprechend der Schulnote) für
Einfach gute Seminare!
Teilnahmegebühr: 795 EUR2
Ab zwei Seminargästen3: 755,25 EUR2
Hotelkosten: Die Hotelkosten variieren je nach Hotel. Die Hotelpreise finden Sie hier.
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1 Ergebnis der Befragung unserer Seminargäste nach dem Seminar. Weitere Informationen finden Sie hier.
2 Zzgl. Umsatzsteuer und Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung
3 Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Seminargäste aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.

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Termine und Seminarorte

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4 Aufgrund von verschobenen Messeterminen wegen der Corona-Pandemie kann es geschehen, dass einzelne Veranstaltungen nicht im geplanten Ort oder Hotel stattfinden können; die Angaben sind daher vorerst ohne Gewähr.

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Seminarablauf

Erster Seminartag:

Gemeinsames Mittagessen: 12:00 bis 13:00 Uhr
1. Seminarblock: 13:00 bis 14:30 Uhr
Kaffeepause: 14:30 bis 14:45 Uhr
2. Seminarblock: 14:45 bis 16:15 Uhr
Kaffeepause: 16:15 bis 16:30 Uhr
3. Seminarblock: 16:30 bis 18:00 Uhr

Zweiter Seminartag:

1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr
Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr
2. Seminarblock: 10:45 bis 12:15 Uhr
Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr
3. Seminarblock: 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr
Kaffeepause: 14:45 bis 15:00 Uhr
4. Seminarblock: 15:00 bis 16:30 Uhr

Letzter Seminartag:

1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr
Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr
2. Seminarblock: 10:45 bis 12:00 Uhr
Seminarende mit einem gemeinsamen Mittagessen

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