Seminar: Protokollführung für Schriftführer


Nicht der beliebteste Job, aber dafür wenigstens gute Seminare:

Schriftführung im Betriebsrat

Die Funktion des Schriftführers ist gesetzlich gar nicht vorgesehen, wird aber in den meisten Betriebsräten und Personalräten bestimmt. Gesetzlich vorgeschrieben ist dagegen, über alle Sitzungen und Verhandlungen des Betriebsrats und des Personalrats ein Protokoll anzufertigen.

Das Protokoll muss den gesetzlichen Anforderungen genügen und Beschlüsse richtig und wirksam gefasst sein. Dafür ist es notwendig, bestimmte Regeln der Schriftführung zu beachten. In unseren Seminaren für Schriftführer, aber auch für Vorsitzende und deren Stellvertreter erfahren Sie, wie Sie das Protokoll korrekt und gesetzeskonform, dabei zügig und lesbar erstellen.

 

Unsere Protokollführung-Seminare für Schriftführer:

: Termine als Präsenzseminar verfügbar
: Termine als Online-Seminar/Webinar verfügbar

 

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Protokollführung im Betriebsrat und Personalrat

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Die Arbeit des Betriebsrats und Personalrats gesetzeskonform und ohne Formfehler protokollieren

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