Schnell Bescheid wissen: Beteiligung des Betriebsrats bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
Überblick über die Beteiligungsmöglichkeiten
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Das BetrVG unterscheidet zwischen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Im Hinblick auf wirtschaftliche Angelegenheiten hat der Betriebsrat nur eingeschränkte Mitwirkungsrechte und kann keine „echte“ Mitbestimmung ausüben. Dennoch ist das Feld der Beteiligung in diesem Zusammenhang wichtig. Deshalb sollte man als Betriebsratsmitglied wissen, was zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten gehört und wie man die Möglichkeiten seiner Einflussnahme umfassend wahrnimmt.
Ihr Nutzen als Betriebsrat
- Sie kennen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Sie kennen weitere Mitwirkungsaufgaben des Betriebsrats, vor allem im Hinblick auf Personalplanung, Gesundheitsschutz und Betriebsänderungen
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Wer sollte an diesem Online-Seminar/Webinar teilnehmen
Alle Mitglieder des Betriebsrats benötigen Kenntnisse über das Betriebsverfassungsrecht und die Arbeit des Betriebsrats. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. Auch Ersatzmitglieder, die häufig als Vertretung im Betriebsrat mitwirken, brauchen die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse. Gegenüber dem Arbeitgeber ist eine besondere Begründung für den Besuch dieses Seminars nicht notwendig. Die Teilnahme am Seminar ist auch für neue Mitglieder im Betriebsrat sinnvoll und notwendig.
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Seminarinhalt
Unterscheidung verschiedener Beteiligungsrechte
- Unterscheidung zwischen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Informationsansprüche des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Die Rolle des Wirtschaftsausschusses
Mitwirkungsmöglichkeiten
- Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Überblick über die Mitwirkung bei Baumaßnahmen, technischen Anlagen, der Personalplanung und bei Betriebsänderungen
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Referenten
Erfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige
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Wichtige Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: | 12 Seminargäste – kleine Gruppen für Einfach gute Seminare! |
Teilnahmegebühr: | 199 EUR1 |
Ab zwei Seminargästen2: | 189,05 EUR1 |
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1 Zzgl. Umsatzsteuer
2 Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Seminargäste aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.
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sechs Seminargäste: | 149,25 EUR: | 25% Rabatt! |
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Alle Beträge zzgl. Umsatzsteuer. Ab sieben Teilnehmern aus einem Betrieb oder Unternehmen richten wir einen Seminartermin zum attraktiven Festpreis speziell für die Teilnehmer Ihres Gremiums ein – wir machen Ihnen gerne und sofort ein Angebot!
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Termine
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Seminarablauf für Online-Seminare
Vormittagsseminar:
1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr
Nachmittagsseminar:
1. Seminarblock: 13:30 bis 14:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
2. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
3. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr
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Dieses Seminar gibt einen Überblick über wichtige Fragen der Mitbestimmung. Es kann und soll das Seminar „Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil III“ nicht ersetzen, sondern nur die wichtigsten Aspekte der Mitwirkung kurz beleuchten, die man als Mitglied eines Betriebsrats unbedingt kennen muss. Um sich einen ersten Überblick über diese wichtigsten Aspekte der Mitwirkung zu verschaffen, ist es gut geeignet.
Bitte erwarten Sie aber nicht, dass in diesem Seminar alle Details der Beteiligung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten erschöpfend behandelt werden können. Das braucht mehr Zeit, und dafür empfehlen wir die Teilnahme am Seminar „Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil III“.
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