Krankenrückkehrgespräche und krankheitsbedingte Kündigungen

Sinnvoll oder unsinnig – Hilfe oder Repression?

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In vielen Betrieben wird auf das Instrument „Krankenrückkehrgespräche“ gesetzt, um den Krankenstand einzudämmen. Die Frage ist, was damit bezweckt werden soll. Soll der Vorgesetzte, der die Gespräche führt, die gesundheitliche Situation seiner Mitarbeiter einschätzen und darauf reagieren? Das würde aber voraussetzen, dass er über die erforderlichen medizinischen Kenntnisse verfügt. Und es löst natürlich Fragen der Mitbestimmung aus, weil dieses Vorgehen ja nur einen Sinn hat, wenn daraus auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit resultieren müssten. Oder dient es dazu, Arbeitnehmer anzuhalten „weniger krank“ zu sein? Das würde aber unterstellen, dass Arbeitnehmer „absichtsvoll“ krank werden, dass sie also zum Absentismus neigen.

Die Erfahrungen mit diesem Instrument sind durchwachsen. Dass damit eine echte Verbesserung der gesundheitlichen Situation für die Arbeitnehmer erreicht wird, konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Wenn aber ein Arbeitnehmer tatsächlich gesundheitliche Probleme hat, das Instrument Krankenrückkehrgespräch aber eher als repressives Mittel zur Bekämpfung von Absentismus verstanden wird, ist eher mit einer Verschlechterung seiner Situation zu rechnen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung

  • Sie wissen, welche Ziele Arbeitgeber mit Krankenrückkehrgesprächen verfolgen
  • Sie wissen, welche Erfahrungen in anderen Betrieben damit gemacht wurden und unter welchen Voraussetzungen sie nützlich sein können
  • Sie kennen Ihre Mitbestimmungsrechte, wissen, welche Regelungen sinnvoll sind und wie Sie sie durchsetzen können.

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Wer sollte dieses Seminar bzw. Webinar besuchen

Dieses Seminar ist für alle Mitglieder von Betriebsräten oder Personalräten wichtig, in deren Betrieben bzw. Dienststellen systematische Krankenrückkehrgespräche geplant werden oder bereits durchgeführt werden. Für diese Mitglieder ist der Besuch erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze.

Dieses Seminar eignet sich auch für Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, weil darin Themen behandelt werden, die für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen von besonderer Bedeutung sein können.

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Seminarinhalte

Krankenrückkehrgespräche
  • Gründe und Nutzen, die sich Arbeitgeber versprechen
  • Gründe für krankheitsbedingte Fehlzeiten
  • „Absentismus“
  • Gibt es Methoden, um „Absentismus“ von „echter Krankheit“ zu unterscheiden?
  • Können Krankenrückkehrgespräche kranke Arbeitnehmer gesund machen?
Mitbestimmung bei Krankenrückkehrgesprächen
  • Mitbestimmungstatbestand: Ordnung im Betrieb
  • Mitbestimmungstatbestand: Gesundheitsschutz
  • Unterscheidung zwischen „spontanen“ und „systematischen“ Krankenrückkehrgesprächen
  • Zusammenhang zwischen Krankenrückkehrgesprächen und BEM
  • Beteiligung des Betriebsrats an Krankenrückkehrgesprächen
  • Anspruch der Arbeitnehmer auf Hinzuziehung des Betriebsrats
  • Sinnvolle Regelungen in Betriebsvereinbarungen
Möglicher Nutzen von Krankenrückkehrgesprächen
  • Defizite entdecken und dagegen angehen
  • Stress, Führungsmängel und andere Belastungen identifizieren
  • Gefährdungsbeurteilungen als Ergebnis von Krankenrückkehrgesprächen
Krankheitsbedingte Kündigung
  • Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung
  • Drei Stufen für die Prüfung der Begründetheit
  • Häufig auftretende Fehler von Arbeitgebern
  • Alternativen zur Kündigung
  • Kündigung und BEM
Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
  • Besonders geschützte Personengruppen: Schwerbehinderte, Schwangere und Betriebsratsmitglieder
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Beteiligung der Arbeitnehmervertretung
  • Anhörung, Bedenken und Widerspruch
  • Folgen des Widerspruchs

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Referenten

Erfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

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Wichtige Informationen für ein klimaschonendes Online-Seminar

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Termine

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Seminarablauf für Online-Seminare

Vormittagsseminar – an jedem Seminartag:

1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr

Nachmittagsseminar – an jedem Seminartag:

1. Seminarblock: 13:30 bis 14:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
2. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
3. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr

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