Personalvertretungsrecht Teil II

Mitbestimmung des Personalrats bei personellen und sozialen Angelegenheiten (PR2)

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Die ersten Grundlagen des Personalvertretungsrechts haben Sie kennengelernt. Nun ist es Zeit für die wichtigste Aufgabe des Personalrats: seine Mitbestimmung und die Mitwirkung bei sozialen und personellen Angelegenheiten. Das betrifft Fragen des Gesundheitsschutzes, der Arbeitnehmerüberwachung oder der Ordnung in der Dienststelle. Der Personalrat hat eine Vielzahl von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten und –pflichten, die er sorgfältig und korrekt wahrnehmen sollte. In diesem Seminar (PR2) lernen Sie, die Rechte des Personalrats wirkungsvoll und praxisnah umzusetzen. Schwerpunkt dieses Seminars ist die Mitwirkung des Personalrats bei personellen und sozialen Angelegenheiten.

Ihr Nutzen als Personalrat

  • Sie kennen die Mitwirkungs- und insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Personalrats vor allem in personellen und sozialen Angelegenheiten
  • Sie wissen, wie weit die Mitwirkungsmöglichkeiten gehen, welche Regeln Sie beachten müssen und wie der Personalrat seine Mitwirkungsrechte durchsetzen kann.

Hinweis: Im Seminar wird von der Basis des Bundespersonalvertretungsgesetzes ausgehend auch auf Besonderheiten der jeweils anzuwendenden Landespersonalvertretungsgesetze eingegangen. Wenn unter den Seminargästen auch Mitglieder aus Gremien, für die Landespersonalvertretungsgesetze gelten, vertreten sind, werden die jeweiligen Unterschiede erläutert.

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Wer sollte dieses Seminar bzw. Webinar besuchen

Alle Mitglieder des Personalrats benötigen Kenntnisse über das Personalvertretungsrecht und die Arbeit des Personalrats. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundlage für die Arbeit aller Personalratsmitglieder unentbehrlich. Jedes Mitglied im Personalrat ist verpflichtet, sich diese Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung seines Mandats anzueignen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. der entsprechenden Regelungen in den Landespersonalvertretungsgesetzen für alle Personalratsmitglieder erforderlich. Dies gilt auch für neu, wieder gewählte, nachgerückte und auch Ersatzmitglieder, die regelmäßig als Vertretung im Personalrat mitwirken. Gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienststellenleiter ist eine besondere Begründung für den Besuch dieses Seminars nicht notwendig.

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Inhalt: Personalvertretungsrecht Teil II

Verschiedene Arten von Rechtsvorschriften und ihr Verhältnis zueinander

  • Gesetz, Tarifvertrag
  • Dienstvereinbarung und Regelungsabrede, Tarif- und Gesetzesvorbehalt
  • Arbeitsvertrag

Grundlegende Fragen der Mitwirkung

  • Unterschiede bei der Mitbestimmung bei Arbeitnehmern und Beamten
  • Mitwirkung und Mitbestimmung
  • Durchsetzung von Regelungen, Einigungsstelle, Verwaltungsgericht

Personelle Einzelmaßnahmen

  • Einstellung, Versetzung, Umsetzung, Abordnung
  • Eingruppierung, Umgruppierung
  • Anhörung des Personalrats
  • Verweigerung und Ersetzen der Zustimmung
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung
  • Personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Anhörung des Personalrats
  • Bedenken und Einwendungen des Personalrats

Aufgaben des Personalrats

  • Kontrollaufgaben nach § 68 BPersVG
  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Beratungs-, Vorschlags- und Initiativrechte
  • Dienstvereinbarungen

Die Tatbestände zwingender Mitbestimmung

  • Mitbestimmung zur Arbeitszeit
  • Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Mitbestimmung über Urlaubsregelungen
  • Mitbestimmung bei Ordnung und Verhalten der Beschäftigten
  • Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung
  • Weitere Mitbestimmungstatbestände

Dienstvereinbarungen

  • Zustandekommen einer Dienstvereinbarung
  • Zwingende und unmittelbare Wirkung
  • Einhaltung einer Dienstvereinbarung durchsetzen
  • Kündigung und Nachwirkung

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Seminarbeschreibung Personalvertretungsrecht Teil II

Infos zum Download

Seminarbeschreibung dieses Seminars Personalvertretungsrecht Teil II zum Ausdrucken.

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Referenten

Erfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

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Wichtige Informationen für ein klimaschonendes Online-Seminar

Maximale Teilnehmerzahl: 12 Seminargäste – kleine Gruppen für Einfach gute Seminare!
Seminardauer: 18 Stunden Seminar an fünf Tagen – genügend Zeit zum Lernen für Einfach gute Seminare!
Teilnahmegebühr: 995 EUR1
Ab zwei Seminargästen2: 945,25 EUR1
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1 Zzgl. Umsatzsteuer
2 Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Seminargäste aus eine Dienststelle zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.

Sonderaktion!

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sechs Seminargäste: 746,25 EUR: 25% Rabatt!
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drei Seminargäste: 895,50 EUR: 10% Rabatt!
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Alle Beträge zzgl. Umsatzsteuer. Ab sieben Teilnehmern aus einer Dienststelle richten wir einen Seminartermin zum attraktiven Festpreis speziell für die Teilnehmer Ihres Gremiums ein – wir machen Ihnen gerne und sofort ein Angebot!

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Termine für Online-Seminare

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Seminarablauf für Online-Seminare

An jedem der fünf Seminartage:

1. Seminarblock: 09:00 bis 10:00 Uhr
Pause: 10:00 bis 10:15 Uhr
2. Seminarblock: 10:15 bis 11:15 Uhr
Pause: 11:15 bis 11:30 Uhr
3. Seminarblock: 11:30 bis 12:30 Uhr

An einem Seminartag zusätzlich:
4. Seminarblock: 13:30 bis 14:30 Uhr
Pause: 14:30 bis 14:45 Uhr
5. Seminarblock: 14:45 bis 15:45 Uhr
Pause: 15:45 bis 16:00 Uhr
6. Seminarblock: 16:00 bis 17:00 Uhr

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Wichtige Informationen

Maximale Teilnehmerzahl: 18 Seminargäste – kleine Gruppen für Einfach gute Seminare!
Seminardauer: 25,25 Stunden Seminar an fünf Tagen – genügend Zeit zum Lernen für Einfach gute Seminare!
Zufriedenheits-Note unserer Kunden1: 1,07 (entsprechend der Schulnote) für
Einfach gute Seminare!
Teilnahmegebühr: 1.245 EUR zzgl.2
Ab zwei Seminargästen3: 1.182,75 EUR2
Hotelkosten: Die Hotelkosten variieren je nach Hotel. Die Hotelpreise finden Sie hier.
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1 Ergebnis der Befragung unserer Seminargäste nach dem Seminar. Weitere Informationen finden Sie hier.
2 Zzgl. Umsatzsteuer und Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung
3 Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Seminargäste aus einer Dienststelle zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.

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Termine

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4 Aufgrund von verschobenen Messeterminen wegen der Corona-Pandemie kann es geschehen, dass einzelne Veranstaltungen nicht im geplanten Ort oder Hotel stattfinden können; die Angaben sind daher vorerst ohne Gewähr.

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Seminarablauf

Erster Seminartag:

Gemeinsames Mittagessen: 12:00 bis 13:00 Uhr
1. Seminarblock: 13:00 bis 14:30 Uhr
Kaffeepause: 14:30 bis 14:45 Uhr
2. Seminarblock: 14:45 bis 16:15 Uhr
Kaffeepause: 16:15 bis 16:30 Uhr
3. Seminarblock: 16:30 bis 18:00 Uhr

Zweiter, dritter und vierter Seminartag:

Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr
Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr
2. Seminarblock: 10:45 bis 12:15 Uhr
Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr
3. Seminarblock: 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr
Kaffeepause: 14:45 bis 15:00 Uhr
4. Seminarblock: 15:00 bis 16:30 Uhr

Letzter Seminartag:

1. Seminarblock: 9:00 bis 10:30 Uhr
Kaffeepause: 10:30 bis 10:45 Uhr
2. Seminarblock: 10:45 bis 12:00 Uhr
Seminarende mit einem gemeinsamen Mittagessen

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Weitere Seminarvorschläge

Vorbereitendes Seminar

Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie sich mit der Funktion, der Arbeit und den Aufgaben des Personalrats vertraut machen. Daher empfehlen wir zur Vorbereitung das folgende Seminar:

Grundlagen des Personalvertretungsrechts – Teil I
Die Basis Ihrer Arbeit als Personalrat

Bei der gemeinsamen Buchung dieses Seminars mit dem hier genannten Seminar für den gleichen Teilnehmer vermindern sich die Seminargebühren aller gemeinsam gebuchter Seminare um 5%.

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